Vorsorge
Vorsorge Vollmacht und Betreuung
Solange man gesund ist, werden bestimmte Themen gern verdrängt, dazu gehören regelmäßig auch Regelungen für schlechtere Zeiten. Dabei ist es einfach, bereits rechtzeitig eine Rechtssicherheit für sich und andere für den Fall der Fälle zu schaffen. So kann zum Beispiel durch eine entsprechend notariell beurkundete Vorsorgevollmacht sichergestellt werden, dass die von Ihnen bestimmte Vertrauensperson für Sie handelt und kein ggf. vom Gericht bestimmter unbekannter Dritter.
Notariell beurkundete Vollmachten sind gerichts- und grundbuchfest. Sie greifen nicht nur in Situationen wie plötzlichen oder altersbedingten Krankheiten oder Unfällen, sondern können auch bereits im Alltag hilfreich sein, wenn Ihre Angelegenheiten z. B. trotz Urlaubsabwesenheit in Ihrem Sinne von der von Ihnen legitimierten Vertrauensperson geregelt werden können.
Der Notar zeigt Ihnen auf, welche Varianten der Vollmachten und Anordnungen möglich und in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sind und informiert Sie über Patienten- und Betreuungsverfügungen.
Der Notar unterstützt Sie inbesondere in diesen Bereichen:
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung