Unternehmen
Unternehmen Gesellschafts- und handelsrechtliche Fragestellungen
Von der Geschäftsidee über die Aufnahme des operativen Betriebs bis hin zu einer erfolgreichen Nachfolgelösung durchläuft ein Unternehmer die verschiedensten Stadien. Er darf sich dabei nicht ausschließlich von betriebswirtschaftlichen Interessen leiten lassen, sondern muss stets auch rechtliche Erwägungen in seine Entscheidungen einfließen lassen. Dies beginnt schon im Gründungsstadium mit der Wahl der geeigneten Rechtsform, die erhebliche Auswirkungen auf Bereiche wie Haftung, Finanzierung und Flexibilität haben kann.
Der Notar begleitet Unternehmer und Unternehmen in den verschiedenen Stadien ihres Lebenszyklus. Er entwirft Satzungen, Satzungsänderungen und Verträge unter Berücksichtigung der anfallenden gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen, beurkundet Rechtsvorgänge und veranlasst die erforderlichen Anmeldungen.
Auch die individuellen familien- und erbrechtlichen Konstellationen finden hierbei regelmäßig Berücksichtigung.
Notarielle Tätigkeiten betreffen u. a.:
- Unternehmensgründung
- Gesellschaftssatzungen
- Umwandlung und Umstrukturierung
- Unternehmenskaufverträge
- Geschäftsanteilsübertragungen
- Regelung von Unternehmensnachfolgen
- Gesellschafterversammlungen
- Hauptversammlungen
- Ein- und Austritt neuer Gesellschafter
- Registeranmeldungen