Familie
Ehe, Partnerschaft, Familie Rechtssicherheit schaffen
Egal, für welche Form der Partnerschaft Sie sich entscheiden: Lassen Sie sich rechtzeitig über die verschiedenen gesetzlichen Regelungen informieren. Denn Ehe, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare können hinsichtlich der Rechte der Partner betreffend Altersabsicherung, Vermögenserwerb, Trennung, Erbfolge oder gemeinsamer Kinder höchst unterschiedliche Folgen haben. In vielen Fällen erscheint es daher sinnvoll, sich im Vorfeld über die Möglichkeiten individueller Vereinbarungen aufklären zu lassen.
Der Notar informiert Sie über die rechtlichen Konsequenzen der verschiedenen Formen des Zusammenlebens und entwickelt mit Ihnen bei Bedarf ergänzende Vereinbarungen – wie beispielsweise einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag. In seine Beratung bezieht er erbrechtliche und vorsorgerechtliche Aspekte mit ein.
Der Notar berät Sie zu folgenden Themen:
- Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen
- Lebenspartnerschaftsverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften
- Adoption