Immobilien
Immobilien Alles rund ums Grundstück
Immobilien stellen regelmäßig erhebliche wirtschaftliche Werte dar. Der Kauf und die Übertragung von Immobilien sind daher, wie viele andere Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit Grundvermögen auch, stets beurkundungsbedürftig.
Der Notar ist Ihr Begleiter bei Grundstücksgeschäften, er informiert über die gesetzlichen Regelungen, berücksichtigt unparteiisch die Interessen von Käufer und Verkäufer und sorgt für eine ausgewogene und verständliche Vertragsgestaltung. Auch familien- und erbrechtliche Fragestellungen finden Eingang in die Beratung und Gestaltung.
Dabei übernimmt der Notar die erforderliche Korrespondenz mit Behörden, Banken und Gerichten und leistet Gewähr für eine schnelle und sorgfältige Abwicklung der beurkundeten Verträge.
Notarielle Schwerpunkte sind u. a.:
- Kaufverträge über Immobilien
- Kauf vom Bauträger
- Aufteilung in Wohnungseigentum
- Immobilienschenkungen
- Weitergabe eines Betriebs mit Immobilien